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A. Spielbedingungen und Änderungsvorbehalt
Spielbedingungen Gespielt wird nach den verbindlichen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes (DGV) einschl. Amateurstatut sowie den Wettspielbedingungen und den Platzregeln des Golfclubs Pforzheim. Die Wettspiele werden nach dem Standard- und Vorgabensystem und der Spiel- und Wettspielordnung des Deutschen Golf Verbandes e. V. ausgerichtet und durchgeführt. Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Club-Sekretariat möglich. Die Wettspielordnung gilt auch für EDS-Runden. Zur Anwendung kommen die Platzregeln des Golfclub Pforzheim Karlshäuser Hof e.V. und die am Spieltag evtl. geltenden Sonderplatzregeln. Siehe Aushang oder Ausschreibung. Die allgemeine Spielleitung im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebes während der Saison wird durch den Vorgabenausschuss wahrgenommen. Dem Vorgabenausschuss im Golfclub Pforzheim gehören an: Michael Jost (Sportwart), Adnan Mumbasic (Jugendwart), Herbert Rau (Kapitän Seniorenmannschaft). Der Sportwart ist als Platzrichter benannt.
Änderungsvorbehalt Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, bis zum ersten Start Ausschreibungs- und Wettspielbedingungen sowie Startzeiten und Platzregeln zu ändern (Ausnahme: Vorgaben-Wirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
B. Teilnahmebedingungen werden in der Turnierausschreibung verbindlich festgelegt und bekannt gegeben. Sie gelten für die Mitglieder des Golfclub Pforzheim und Gäste. Gäste starten gegen Bezahlung von Startgeld und Greenfee außer Konkurrenz, es sei denn, das Wettspiel ist als „offen“ ausgeschrieben. Terminänderungen sind auch kurzfristig möglich.
Meldungen können, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, bis 2 Tage vor dem Turnier bis 18.00 Uhr online per Internet, e-mail, Infoterminal, per Fax ,telefonisch oder persönlich im Clubhaus erfolgen. Bei späteren Meldungen wird gemäß Ausschreibung (endgültiger Meldeschluss) verfahren. Die Spielleitung kann bis zum Start des Turniers weitere Spieler zulassen. Wird ein Spieler, der verspätet gemeldet hat, von der Spielleitung zum Turnier zugelassen, so nimmt er ohne Einschränkungen daran teil. Wird eine Höchstzahl der Teilnehmer festgelegt, so ist diese der Ausschreibung zu entnehmen. Bei weniger als 21 gemeldeten Teilnehmern kann das Wettspiel entfallen.
Meldegebühren sind vor dem Start zu entrichten und werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Absagen und Streichungen für gemeldete Turniere werden bis zum Nennungsschluss angenommen. Bei späteren Abmeldungen oder bei Nichterscheinen muss das Startgeld spätestens vor der Teilnahme am nächsten Wettspiel entrichtet werden, ansonsten besteht keine Starterlaubnis.
Spielleitung und Startliste Die Spielleitung und die Startzeiten werden in der Startliste zur Kenntnis gebracht. Starter handeln im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Auftrag der Spielleitung. Mitglieder der Spielleitung können außerhalb ihrer eigenen Spielrunde des Wettspiels Regelentscheidungen treffen. Beobachter sind Spielorgane der Spielleitung. Der Sportwart ist als Platzrichter eingesetzt.
Startliste Die Reihenfolge der Startliste und die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Zähler werden von der Spielleitung festgelegt. Jeder Spieler muss sich von der Richtigkeit seiner auf der Score-Karte vermerkten Vorgabe vor Beginn des Spiels überzeugen und diese ggfs. berichtigen lassen.
Platzsperren An Wettspieltagen ist der für das Wettspiel benutzte Abschlag für den allgemeinen Spielbetrieb zu den bekannten Abspielzeiten und jeweils bis zu einer Stunde davor und danach gesperrt. Bitte beachten Sie auch Hinweise im Aushang.
Abspielzeit (Anmerkung zu Regel 6-3) Der Spieler ist für die Einhaltung seiner Startzeit selbst verantwortlich. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:
Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation Die Starter sind durch die Spielleitung ermächtigt, Änderungen in der Startaufstellung vorzunehmen. (Regel 33-3)
Beförderung (Decision 33-1/8) Spieler und ihre Caddies müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Die Spielleitung kann Ausnahmegenehmigungen nach Vorlage eines ärztlichen Attestes erteilen.
Strafe für Verstoß: Lochspiel – Am Ende des Lochs, bei dem der Verstoß festgestellt wurde, muss der Stand des Lochspiels berichtigt werden; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spielen von zwei Löchern wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus. Loch- oder Zählspiel – Das Nutzen eines nicht erlaubten Beförderungsmittels muss unmittelbar nach Erkennen des Verstoßes eingestellt werden. Andernfalls wird der Spieler disqualifiziert.
Caddies (Regel 6-4 und Decision 6-4/2) a) Einzel Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt.
b) Mannschaft Der Mannschaftskapitän darf, unabhängig ob er Amateur oder Professional ist, als Caddie eingesetzt werden. Alle anderen Caddies müssen Amateur sein. Bei Jugend-Manschaftswettspiel6en dürfen nur Mannschaftsmitglieder und der Mannschaftskapitän als Caddies eingesetzt werden. Strafe für Verstoß : Disqualifikation des entsprechenden Spielers.
Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8 b.) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen die Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe im Zählspiel beim Spielen eines Lochs oder zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7 rechtfertigen.
Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr nach Regel 6-8 b. Anmerkung: Ein langer Signalton. Signal für "normale" Spielunterbrechung nach Regel 6-8 b.: Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne. Signal für Wiederaufnahme des Spiels nach Regel 6-8 d.: Wiederholt zwei kurze Signaltöne.
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt eine frühere Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers. (Regel 6-8 a. II.)
Elektronische Kommunikationsmittel Das Mitführen von sende- und/oder betriebsbereiten elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Benutzung wirkt störend auf dem Platz und rücksichtslos.
Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
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Künstliche Hilfsmittel (Regel 14-3) Erlaubt sind Geräte zum Messen von Entfernungen gem. Decision 14-3/0,5.
Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können ( z.B. Steigung, Gefälle, Windgeschwindigkeit, Temperatur, usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, ungeachtet ob die zusätzlichen Funktionen tatsächlich benutzt wurden.
Strafe für Verstoß gegen Regel 14-3: Disqualifikation
Langsames Spiel und unangemessene Verzögerung (Regel 6-7) Im allgemeinen Interesse ist stets ohne Verzug zu spielen. Ggf. ausgewiesene Höchstzeiten sind einzuhalten. Die angegebene Zeit ist die Zeit, zu der die Fahne auf dem Grün spätestens zurückgesteckt sein muss.
Wenn eine Spielergruppe ihre Position wechselt, d.h. selber durchspielt oder die nachfolgende Spielergruppe durchspielen lässt, so gelten die Höchstzeiten der Spielergruppe, deren Platz eingenommen wird. Falls die Spielergruppe durchspielt, verringern sich dadurch die Höchstzeiten um den Startabstand. Die Höchstzeiten erhöhen sich um den Startabstand, falls die Spielergruppe durchspielen lässt.
Unangemessene Verzögerung beim Zählspiel nach Regel 6-7 liegt vor:
a) wenn beim Abschlag der zeitliche Abstand zur nächsten Spielergruppe mehr als doppelt so groß ist wie der Startabstand. b) wenn einer Aufforderung zum Durchspielen nicht nachgekommen wird. c) wenn beim Suchen von Bällen einer nachfolgenden spielbereiten Spielergruppe nicht sofort ein Zeichen zum Durchspielen gegeben wird.
Zur Ermittlung des Spielers, der für diese unangemessene Verzögerung mit Strafschlägen lt. Regel 6-7 zu versehen ist, kann durch die Spielleitung nach Ermahnung der Spielergruppe eine Zeitmessung erfolgen.
Bei Spielmöglichkeit sind für den ersten Spieler 50 Sekunden, bei allen darauf folgenden Spielern 35 Sekunden als maximale Vorbereitungszeit auf den Schlag möglich.
Beim Zählspiel nach Stableford ist unangemessene Verzögerung auch dann gegeben, wenn nach dem Schlag, der keinen Nettopunkt mehr erbringt, das Spiel an diesem Loch trotzdem fortgesetzt wird. (Anmerkung: Die Regel 7-2 wertet die Schläge nicht als Übungsschläge, dennoch kann nach Regel 6-7 dadurch eine unangemessene Verzögerung vorliegen.)
Strafe bei Verstoß: Bei Überschreitung sind beim ersten Verstoß ein Strafschlag, beim zweiten Verstoß zwei Strafschläge dem Gesamtergebnis hinzuzurechnen.
Wiederholter Verstoß: Disqualifikation.
Üben / Nachputten Das Üben (auch Nachputten) auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Loches ist beim Zählspiel nicht gestattet. (Regel 7.2 Anmerkung 2) Strafe bei Verstoß: zwei Strafschläge.
Ergebnismeldung (Regel 6-6 c.) Eine Zählkarte gilt, sofern in der Ausschreibung nicht andersweitig geregelt, als der Wettspielleitung eingereicht, wenn sie in Sekretariat abgegeben wurde und der Spieler das Sekretariat wieder verlassen hat. (Decision 6-6 c/1)
Sonderwertungen Nearest To The Pin: Gewonnen hat der Spieler, dessen Ball nach seinem ersten Schlag von dem zuvor bestimmten Abschlag auf dem zugehörigen Grün dem Loch am nächsten liegt.
Longest Drive: Gewonnen hat der Spieler, dessen Ball nach seinem ersten Schlag von dem zuvor bestimmten Abschlag auf der kurz gemähten Rasenfläche der zugehörigen Spielbahn am längsten liegt.
Wertung von gleichen Ergebnissen (Regel 33-6) Bei gleichen Ergebnissen im Zählwettspiel entscheiden die besseren letzten 18 Löcher. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9, 6, 3, 2, 1 Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung.
Die Auswahl der Löcher erfolgt nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel, wobei auf das schwierigste Loch das leichteste, auf das drittschwierigste Loch das drittleichteste, auf das fünftschwierigste Loch das fünftleichteste usw. folgt.
Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Bewerber können in einem Wettspiel entweder den Netto-Preis oder den Brutto-Preis gewinnen. Brutto geht vor Netto. Beinhaltet die Ausschreibung abweichende Regelungen, sind diese maßgebend.
Regelentscheidung durch Spielleitung Die Spielleitung entscheidet über strittige Fälle nach Regel 34-3.
Regelrelevante Einsprüche sind im Zählspiel spätestens 15 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das Grün verlassen hat, bei der Spielleitung vorzubringen (Ausgenommen Einsprüche nach Regel 34-1 b Ausnahmen).
Bei Beanstandungen im Lochspiel gilt Regel 34-1 a.
Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, welche Bewerber in Folge Unkenntnis dieser Bedingungen oder der Aushänge erleiden .
Beendigung des Wettspiels (Regel 34-1 b.) Ein Zählwettspiel gilt als beendet, wenn die Spielleitung das Wettspiel-Ergebnis im Anschluss an die Siegerehrung durch Aushang offiziell bekannt gegeben hat.
Ausschluss vom Wettspiel Die Spielleitung behält sich vor, Spieler, die den Platz oder seine Einrichtungen mutwillig beschädigen, den Spielbetrieb maßgeblich stören oder sich grob unsportlich verhalten, mit sofortiger Wirkung vom Wettspiel auszuschließen.
Änderungsvorbehalt Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, bis zum ersten Start Ausschreibungs- und Wettspielbedingungen sowie Startzeiten und Platzregeln zu ändern (Ausnahme: Vorgaben-Wirksamkeit).
Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Zustimmungserteilung Mit der Anmeldung zum Turnier erteilt der Spieler seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Ergebnisse in elektronischen und gedruckten Medien.
Der Vorgaben und Wettspielausschuss Golfclub Pforzheim Karlshäuser Hof e.V.
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